Gutachten
Folgende Gutachterleistungen werden von mir erbracht:
Privatauftrag
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Beratung des Auftraggebers
Die Beratung des Auftraggebers kann von mir sowohl während, als auch nach der Baumaßnahme oder dem Erwerb eines Gebäudes erfolgen. Dabei beschränkt sich meine Beratung auf fachtechnische Fragen.
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Feststellungsgutachten / Beweissicherung
Bei dieser Art des Gutachtens werden von mir ausschließlich Tatsachen festgestellt, wie z. B. die Dokumentation des Zustandes vor einer Baumaßnahme oder der Zustand einer ausgeführten Bauleistung.
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Schiedsgutachten
Das Schiedsgutachten hat zum Ziel, dass zwei Vertragsparteien das fachliche Urteil eines Sachverständigen verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Parteien schnell für außergerichtliche Rechtssicherheit z. B. bei Meinungsverschiedenheiten über vertraglich geschuldete Bauleistungen.
- Gutachten mit Auflistung von Baumängeln
Hier wird von mir geprüft, ob das Werk der Norm entspricht oder nicht. Da diese Auflistung von Baumängeln einen einseitigen Vorbehalt des Auftraggebers darstellt, ist vom Sachverständigen absolute Objektivität geboten.
Gerichtsauftrag
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Selbstständiges Beweisverfahren
Arten des selbstständigen Beweisverfahrens sind:- Einvernehmliche Beweiserhebung
Diese Art des selbstständigen Beweisverfahrens ist zulässig während und außerhalb eines Hauptsacherechtsstreits, kommt aber in der Praxis selten vor. -
Verlust von Beweismitteln oder Erschwerung
Auch diese Art ist während und außerhalb eines Hauptsacherechtsstreits zulässig. Bei Baumaßnahmen ist ein selbstständiges Beweisverfahren nach dieser Alternative dann zulässig, wenn Bautenstände zu bestimmten Zeitpunkten gesichert werden sollen, also sonst durch den Baufortschritt Beweismittel verloren gehen. -
Isoliertes Beweisverfahren
Dies ist die in der Praxis überwiegend erscheinende Art des selbstständigen Beweisverfahrens. Hierbei wird die Möglichkeit eröffnet, den Sachverhalt vor Eintritt in den Hauptsacherechtsstreit weitgehend zu klären. Auf das in einem selbstständigen Beweisverfahren erstellte Gutachten kann sich in einem späteren Prozess jede Partei zum Nachweis ihrer Behauptung berufen, als wäre in dem Prozess Beweis erhoben worden.
- Einvernehmliche Beweiserhebung
- Gerichtsgutachten
Neben dem Zeugenbeweis, dem Augenscheinbeweis, dem Urkundenbeweis und dem Beweis durch Parteivernehmung ist das Gerichtsgutachten des Sachverständigen eines der fünf klassischen Beweismittel im Zivilprozess. Der Sachverständige ist ein Helfer des Richters und wird dort tätig, wo die Sachkunde des Richters nicht ausreicht.